Alle Filme nehmen am Wettbewerb teil. Bei zu vielen
Einsendungen wählt eine Auswahlkommission die Filme für die öffentliche
Vorführung aus. Die vorgeführten Filme werden von der Jury öffentlich
diskutiert und prämiiert. Einige Filme werden zur Filmmatinee anlässlich des
Stadtjubiläums (voraussichtlich Nov. 2004) eingeladen. Die Entscheidungen des
Auswahlgremiums und der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Die Filme werden mit der größten Sorgfalt behandelt.
Es wird keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung
übernommen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die
Wettbewerbsbedingungen.
Die Autoren erteilen das Einverständnis zur Verwendung von
Szenenfotos oder Filmausschnitten für die Pressearbeit im Zusammenhang mit dem
Wettbewerb und der Filmmatinee.
Die Länge darf pro Film max. 800
Sekunden (13,33 Minuten) betragen. Jeder Autor kann
bis zu zwei Filme einreichen.
Die Filme dürfen nicht für einen TV-Sender oder für kommerzielle Zwecke
hergestellt worden sein.
Mitglieder des Film- und Videoclubs Landshut VHS sind
nicht teilnahmeberechtigt am offenen Wettbewerb. Sie nehmen am internen
Clubwettbewerb teil. Auch
die Filme von Clubmitgliedern können zur Filmmatinee anläßlich des
Stadtjubiläums eingeladen werden.
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