Film- und Videoclub Landshut VHS
















VHS Landshut
Stadt Landshut

 

 

Alle Filme nehmen am Wettbewerb teil. Bei zu vielen Einsendungen wählt eine Auswahlkommission die Filme für die öffentliche Vorführung aus. Die vorgeführten Filme werden von der Jury öffentlich diskutiert und prämiiert. Einige Filme werden zur Filmmatinee anlässlich des Stadtjubiläums (voraussichtlich Nov. 2004) eingeladen. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums und der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Filme werden mit der größten Sorgfalt behandelt.

Es wird keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung übernommen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen.

Die Autoren erteilen das Einverständnis zur Verwendung von Szenenfotos oder Filmausschnitten für die Pressearbeit im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und der Filmmatinee.

Die Länge darf pro Film max. 800 Sekunden (13,33 Minuten) betragen. Jeder Autor kann bis zu zwei Filme einreichen.

Die Filme dürfen nicht für einen TV-Sender oder für kommerzielle Zwecke hergestellt worden sein.

Mitglieder des Film- und Videoclubs Landshut VHS sind nicht teilnahmeberechtigt am offenen Wettbewerb. Sie nehmen am internen Clubwettbewerb teil. Auch die Filme von Clubmitgliedern können zur Filmmatinee anläßlich des Stadtjubiläums eingeladen werden.